Förderungen leicht erklärt

Heizungstechnik max. 70%

Basisförderung von 30%

Sie erhalten auf Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, Wärmenetz-Anschlüsse und Gebäudenetz-Anschlüsse pauschal eine "Basisförderung" von 30%.

Geschwindigkeitsbonus 20%

(nur für selbstnutzende Eigentümer)
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen "Geschwindigkeitsbonus" mit zusätzlichen 20% Förderung zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Gaszentral- und Biomasseheizung (z.B. Pelletzentralheizung) älter als 20 Jahre sind und bei der Installation der neuen Heizung fachmännisch entsorgt werden. Für Gasetagen-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizungen gibt es kein gefordertes Mindestalter.

Einkommensbonus 30%

(nur für selbstnutzende Eigentümer)

Um den "Einkommensbonus" mit zusätzlichen 30% zu erhalten, darf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000€ nicht überschreiten. 
Um den Kredit zu erhalten, müssen Sie das Objekt besitzen und dort gemeldet sein. 


Effizienzbonus für Wärmepumpen 5%

Die Wärmepumpe erhält gesondert noch einen "Effizienzbonus" mit zusätzlichen 5%. Diese zusätzliche Vergünstigung wird gewährt, wenn die Wärmepumpe entweder ein umweltfreundliches natürliches Kältemittel verwendet oder alternativ eine hoch effiziente Wärmequelle wie Geothermie nutzt.

Emissionsminderungs-Zuschlag 2.500€

Wenn eine Feuerungsanlage für feste Biomasse die vorgegebene Grenze für Staub von 2,5 mg/m³ im Abgas einhält, erhält der Betreiber einen Zusatzbetrag von pauschal 2.500€, unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben.

Maximale Förderung 70%

Die maximal zu erreichende Förderung wurde auf 70% begrenzt.


Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt:

  • 30.000€ für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000€ für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000€ ab der siebten Wohneinheit.

Gebäudehülle max.  20%

Basisförderung von 15%

Für die Dämmung der Gebäudehülle, also Ihres Dachs, Ihrer Fassade, Ihrer Kellerdecke, dem Austausch Ihrer Fenster, Ihrer Haustür und sommerlichem Wärmeschutz, erhalten Sie eine "Basisförderung" von 15%.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die geförderten Bauteile gemäß den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erstellt werden.

Maximale Fördersumme

Pro Jahr und Wohneinheit werden förderfähige Kosten in Höhe von maximal 30.000€ unterstützt.

(Im Falle einer kompletten Dachsanierung mit gleichzeitiger Aufsparrendämmung, die insgesamt 55.000€ kostet, können Sie dennoch nur 30.000€ an Förderung in Anspruch nehmen.)


Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann dieser Betrag jedoch auf bis zu 60.000€ pro Wohneinheit erhöht werden


iSFP-Bonus 5%

Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erhalten Sie auf alle oben aufgeführten Bauteile eine zusätzliche Förderung von 5%, also insgesamt 20%.

Die maximal förderfähigen Kosten pro Jahr und Wohneinheit steigen, wie bereits erwähnt, auf 60.000€.

Sommerlicher Wärmeschutz

Unterstützt wird beispielsweise der Ersatz oder erstmalige Einbau von externen Vorrichtungen zur Sonnenschutzoptimierung, die eine verbesserte Tageslichtnutzung ermöglichen. Dies kann durch Maßnahmen wie Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerungen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und Förderkrediten gilt somit für externe Vorrichtungen wie:

  • Markisen, die parallel zur thermischen Gebäudehülle verlaufen.
  • Jalousien und Raffstores.
  • Fensterläden und Rollläden.

Ergänzungskredit KfW

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab 0,01%
  • bis zu 120.000€ Kredit je Wohneinheit   
  • zusätzlich zur bereits erteilten  Zuschussförderung 
  • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000€


 Kreditvoraussetzungen 

Der Ergänzungskredit der KfW fördert Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt wurde, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde, und die nicht älter als 12 Monate sind.

Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW für Ihre Heizungstechnik und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beispielsweise für Ihre Gebäudehülle, beantragt werden, die gemäß den ab dem 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Richtlinie 'Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen' (BEG EM) erteilt wurden. 


Zinsbeispiel

Ergänzungskredit Plus (358)

Beim Ergänzungs­kredit – Plus (358) wird für den Zeit­raum der ersten Zins­bindungs­frist bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000€ ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.

Beispiel für einen Kredit über 120.000€ je Wohneinheit: 1,97 % p.a. Sollzins und 1,99% effektiver Jahres­zins bei 25 Jahren Laufzeit, 3 tilgungs­freie Anlauf­jahre und 10 Jahre Zinsbindung.
 

Laufzeit: 4 bis 5 Jahre
Zinsbindung: 5 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 Jahr
Sollzins pro Jahr: 0,01%

Laufzeit: 6 bis 10 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 2 Jahre
Sollzins pro Jahr: 1,22%

Laufzeit: 11 bis 25 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 3 Jahre
Sollzins pro Jahr: 1,97% 

Laufzeit: 26 bis 35 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 5 Jahre
Sollzins pro Jahr: 2,08%


Wohn­einheit

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.

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Leitfaden zur Wärmepumpe 

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Wissenswertes 


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Förderübersicht 2025


  • Bis zu 70 % Förderung auf diverse Heizungsanlagen und Umfeldmaßnahmen
  • Bis zu 20% Förderung für die  Gebäudehülle

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Heizungsoptimierung

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